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Wir bieten in unseren Pfarrkirchen der einzelnen Pfarrgemeinden, die zu unserem pastoralen Raum gehören, im vierzehntägigen Rhytmus sonntags einen Tauftermin um 14:30 Uhr an.
Die Taufpfarreien - Orte sind noch nicht festgelegt. Der Modus der Ortwahl richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und wird, sobald ein Ort bekannt ist in der nebenstehenden Liste bekanntgegeben. In ein und dem selben Ort kann nur einmal im Monat eine Tauffeier stattfinden, um die Pfarreien möglichst gleich zu behandeln. Sie können sich jedem Ihnen gelegnen Termin anschließen, fals der Ort durch die Erstanmeldung schon festgelegt ist. Die Tauffeiern werden abwechselnd von den Priestern und Diakonen des Teams gehalten, den Taufspender können Sie nicht wählen; dies wird im Dienstgespräch geklärt. Tauffeiern an Wochentagen sind nicht möglich, da die Tauffeier im Ostergeheimnis begründet liegt und sich daraus ergebend jeder Sonntag "ein kleines Ostern" ist.
Die Zahl der Kinder, die an einem Termin getauft werden, sollte fünf oder sechs Kinder nicht überschreiten. Ältere Kinder (Kinder, die nicht mehr als Babys gelten) bedürfen der separaten Vorbereitung mit den Eltern.
Vor den Taufterminen findet ein Taufseminar statt, dessen Termin und Ort Sie im Pfarramt erfragen können. Es wäre sinnvoll, wenn Eltern und Paten daran teilnähmen; Kinder können, wenn sich keine andere Möglichkeit ergibt, selbstverständlich mitgebracht werden.
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen haben, wir sind gerne bereit, Auskunft zu geben.
Dokumente, die Sie mitbringen müssen:
Stammbuch / Geburtsurkunde / falls die Paten selbst nicht in unserer Pfarreiengemeinschaft - Zugehörig zur Pfarreiengemeinschaft Ulmen: Alflen (Auderath), Bad Bertrich (Kennfus), Beuren, Büchel, Faid (Dohr), Gevenich (Weiler) , Gillenbeuren (Schmitt), Lutzerath (Driesch), Ulmen (Meiserich, Vorpochten), Ulmen St. Martin (Einrichtung für Menschen mit Behinderung), Urschmitt (Kliding), Wollmerath (Wagenhausen, Filz) -getauft sind, vom jeweiligen Taufpfarramt eine Patenbescheinigung.
Eltern sollten selbst getauft, gefirmt und Mitglied der Katholischen Kirche sein. Paten müssen selbst getauft und gefirmt / zum Zeitpunkt der Taufe Mitglied der katholischen Kirche und mindestens 16 Jahre alt sein.
Damit ein Kind getauft werden kann, muss sichergestellt sein, dass die Möglichkeit besteht, vom katholischen Glauben zu erfahren und in die Gemeinschaft der Kirche hineinzuwachsen.
Es muss mindestens ein Pate / eine Patin bei der Tauffeier anwesend sein. Christen der evangelischen Geschwisterkirche können keine Paten / Patinnen werden. Es besteht die Möglichkeit, sie als Taufzeugen zu benennen, diese werden aber nicht in die Kirchenbücher eingetragen. Fragen disbezüglich besprechen Sie bitte mit den Hauptamtlichen. |